Sofern durch den Gastgeber keine anderen Regelungen vereinbart wurden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen in Anlehnung an die Gastaufnahmebedingungen der ARGE Dreiländereck §7 Rücktritt durch den Gast.

Im Falle des Rücktritts vom Gastaufnahmevertrag hat der Gast pauschalen Ersatz für die beim Gastgeber bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

- Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit -> 20 % (mindestens jedoch 25 €)

- Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit -> 50 %

- danach und bei Nichterscheinen -> 90 % (bzw. 80 %, wenn Übernachtung mit Frühstück gebucht worden ist)

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